Nutzen Sie die Finanzierungs- und Steuervorteile. Lesen Sie mehr
Körperschaftsteuer 0%-5% bis 2020 * Keine Dividenden- u. Zinsbesteuerung * Firmengründung 2 Wochen * Stammkapital Lda: 5.000 € * EU Umsatzsteueridentifikationsnr. * Umsatzsteuer 16%
Körperschaftsteuer 17% * Keine Dividenden- u. Zinsbesteuerung * Firmengründung innerhalb eines Tages * Stammkapital Pte.Ltd.: 1 S$ * Umsatzsteuer 7% * Weitere Steuervorteile und Vergütungen
Körperschaftsteuer 5% nach Steuergutschrift * Keine Dividenden- u. Zinsbesteuerung * Firmengründung innerhalb eines Tages * Stammkapital Ltd: 1.250 €, mindestens 250 € * EU Umsatzsteueridentifikationsnr. * Umsatzsteuer 18%
Körperschaftsteuer unter 13% * Firmengründung innerhalb weniger Tages * Stammkapital GmbH: 20.000 CHF * Umsatzsteuer 8% * Weitere Steuervorteile und Vergütungen * Kanton Appenzell Ausserrhoden
Besteuerung Schweiz
In der Schweiz gibt es drei Steuerebenen: Bund, Kantone und Gemeinden. Anders als beispielsweise in Deutschland stehen dabei die Kantone wie auch die Gemeinden im Wettbewerb. Beim Entscheid für einen Unternehmens- oder Wohnstandort ist daher eine eingehende Prüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen zu empfehlen.
Die attraktivsten Steuerstandorte Europas (Steuerbelastung von Unternehmen)
Appenzell Ausserrhoden erhebt bei folgenden Gesellschaftsformen Gewinn- und Kapitalsteuern (oder Minimalsteuern auf Grundstücken):
- Kapitalunternehmen (AG, GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Genossenschaften)
- Vereine
- Stiftungen
- Kooperationen des Privatrechts
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
auf nationaler Ebene (Bundessteuer) werden ausschließlich Gewinnssteuern erhoben. Ausländische juristische Personen und Handelsgesellschaften mit Steuerpflicht in Appenzell Ausserrhoden sowie andere ausländische Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit werden für den Zweck der Besteuerung mit vergleichbaren juristischen Gesellschaften und Körperschaften der Schweiz gleichgestellt. Zweigniederlassungen ausländischer Personen und Kapitalgesellschaften werden daher meist die juristischen Personen besteuert.
Bei natürlichen Personen erhebt Appenzell Ausserrhoden Einkommens- und Vermögenssteuern sowie teilweise Grundstücksgewinnssteuern. Auf Bundesebene wird lediglich die Einkommensteuer erhoben.
Gewinn-und Kapitalsteuern (Juristische Personen)
Appenzell Ausserrhoden ist in der Schweiz der steuergünstigste Standort für Unternehmen. Die Steuerbelastung (Bund, Kanton und Gemeinde) beträgt auf den Gewinn 12,66 % (vor Steuer, Flat-Tax ohne zusätzlichen Steuerfuß) und auf dem Kapital 0,07 % (Kapitalsteuerbelastung abhängig vom jährlichen Steuerfuß).
Einkommensbasis, Abzüge und Vermögen (natürliche Personen)
Sämtliche in der Steuerperiode zufließenden Vermögenswerte werden als Einkommen besteuert. Bei natürlichen Personen werden Gewinnungskosten, Kinderabzüge, Versicherungsbeiträge, Unterstützungsbeiträge sowie Spar- und Schuldzinsen vom Bruttoeinkommen abgezogen. Zur Berechnung der Vermögensteuer sind die einfache Steuer sowie die Steuereinheiten der Gemeinde relevant. Für die ersten 250.000 Fr. beträgt die einfache Steuer 0,5 Promille höhere Vermögen 0,55 Promille.
Steuervorteil durch Aufwandsbesteuerung
Ausländische natürliche Personen, die ihren Steuerwohnsitz erstmals oder nach wenigstens zehnjähriger Abwesenheit nach Appenzell Ausserrhoden verlegen und in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, können zeitlich unbegrenzt nach Aufwand besteuert werden. Eine Erwerbstätigkeit im Ausland ist möglich. Anstatt Einkommen und Vermögen zu ermitteln, wird im Grundsatz der jährliche Betrag aus in- und ausländischen Lebenshaltungskosten der Steuerpflichtigen sowie der von ihm unterhaltenen Personen als Basis verwendet.
Besteuerung von Kapitalgewinnen
Das Steuergesetz stellt Kapitalgewinne aus Privatvermögen explizit steuerfrei. Eine Ausnahme gilt für Gewinne aus Grundstücksverkäufen. Falls Kapitalgewinne in einer gewerblichen Tätigkeit anfallen, unterliegen diese der ordentlichen Einkommensteuer.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
In Appenzell Ausserrhoden sind sämtliche Schenkungen und erbrechtlichen Zuwendungen an Ehepartner, Kinder, Enkel, Stief- und Pflegekinder steuerfrei. Ist bei einer Unternehmensnachfolge eine dritte Person die begünstigte, ermäßigt sich die Steuer grundsätzlich um 90 %, soweit das übertragene Vermögen vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dient beziehungsweise soweit die übertragene (maßgebliche) Beteiligung mit einer leitenden Funktion im Geschäftsbetrieb einhergeht.
Mehrwertsteuer
Der Mehrwertsteuersatz beträgt per 01.01.2011 8 % (bis 31.12.2010 noch 7,6 %). Bei bestimmten Gütern (insbesondere Lebensmittel und alltägliche Verbrauchsgüter) fallen an 01.01.2011 nur 2,5 % (vorher 2,4 %), im Hotelwesen per 01.01.2011 nur 3,8 % (vorher 3,6 %) an.

